Was darf ein Bürgermeister?

Rechnungsprüfungsausschuss übt Kritik an der Ausgaben- und Gebühren-Praxis in der Marktgemeinde Neubeuern

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 25. Juli 2017 präsentierte der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses und Gemeinderat Konrad Stuffer (CSU) die Ergebnisse der Rechnungsprüfung für die Marktgemeinde Neubeuern. In seinem Bericht beleuchtete Stuffer vier Sachverhalte, die nach mehrheitlicher Meinung des Ausschusses einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden sollten, da nicht auszuschließen sei, dass es sich dabei um nicht rechtskonformes Verhalten des Bürgermeisters Hans Nowak (Beurer Bürgernähe) handelt.

Der erste Kritikpunkt bezog sich auf die Finanzierung des Kioskumbaus am Neubeurer See.

2016 wurde im Zuge eines Pächterwechsels die gastronomische Einrichtung einer Generalsanierung unterzogen. Die Kosten waren mit 180.000 Euro veranschlagt. Der Umbau wurde 2016 fertiggestellt. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahmen belaufen sich laut Bericht tatsächlich auf 290.000 Euro, was einer Kostensteigerung um gut 60 Prozent entspricht, über die der Gemeinderat erst nach Abschluss der Arbeiten informiert wurde. In diesem Zusammenhang wurde im Rechnungsprüfungsbericht außerdem festgestellt, dass es für die außer- und überplanmäßig beauftragten Leistungen keine schriftliche Dokumentation gibt. Die Aufträge seien größtenteils nur mündlich von Bürgermeister Hans Nowak ohne Beschlussfassung des Gemeinderats beauftragt worden. Der Bericht der Rechnungsprüfung schließt hier eine rechtswidrige Vorgehensweise des Bürgermeisters nicht aus.

Als weiteren Punkt monierte der Ausschuss hohe Kosten für die Durchführung der Waren- und Weihnachtsmärkte sowie eine damit verbundene uneinheitliche Gebührenpraxis bei den Marktständen.

Unregelmäßigkeiten seien im Zuge der Rechnungsprüfung auch bei der Erhebung von kommunalen Gebühren bei der Genehmigung von Veranstaltungen sowie im Einwohnermeldeamt aufgefallen. Das Kostengesetz des Freistaates Bayern sieht eine Gebühr für die Genehmigung von nicht gemeindlichen Veranstaltungen vor. Wie aus den Unterlagen und Belegen hervorgeht, seien die Gebühren nicht konsequent von jedem Veranstalter gefordert worden. So finden sich in den geprüften Unterlagen mehrere Aktennotizen, dass einigen Antragstellern die Gebühren auf Veranlassung des Bürgermeisters erlassen wurden. Ähnlich verhält es sich mit den Gebühren von Personalausweisen bzw. Reisepässen. Auch hier haben sich laut Rechnungsprüfungsbericht Aktennotizen in den Unterlagen gefunden, die darauf hinweisen, dass Nowak mehrfach und eigenmächtig die Gebühren erlassen hat.

In der weiteren Gemeinderatssitzung zeigten sich einige Gemeinderäte überrascht von den dargestellten Sachverhalten und monierten die Ausgaben- und Gebührenpraxis. Die Gemeinderäte Konrad Stuffer (CSU), Alois Holzmaier (Freie Wähler) und Martin Fritz (CSU) sind sich einig: „Die Kommune ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts, deren Pflicht es ist, alle Bürgerinnen und Bürger gleich zu behandeln. Sollte sich der Verdacht erhärten, dass persönliche Gefälligkeiten in kleinerem und größerem Ausmaß zur Amtspraxis des Bürgermeisters gehören, so wirft das kein gutes Licht auf sein Rechts- und Amtsverständnis.“

Nach dem Bericht des Ausschussvorsitzenden haben sich die Gemeinderäte bei einer namentlichen Abstimmung mit 15:1 Stimmen entschieden, die Sachverhalte einer eingehenden rechtlichen Prüfung an die zuständige kommunale Rechtsaufsicht zu übergeben. Man darf gespannt sein, zu welchen Schlüssen die kommunale Aufsichtsbehörde kommt und welche Konsequenzen sich für die Marktgemeinde Neubeuern und ihren Bürgermeister Hans Nowak ergeben.

 

Herausgeber dieser Presseinformation

Konrad Stuffer (CSU)
Gemeinderat und Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

Alois Holzmaier (Freie Wähler)
Gemeinderat, Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss

Martin Fritz (CSU)
Gemeinderat

Hubert Lingweiler (Die Grünen)
Gemeinderat